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Gemeindeversammlung

Für die politische Meinungsbildung ist die Gemeindeversammlung massgebend. An der Gemeindeversammlung hat jede Stimmbürgerin und jeder Stimmbürger von Blauen die Möglichkeit, über neue Reglemente, Budget und Rechnung sowie über grössere Investitionskredite zu beschliessen oder dem Gemeinderat Anträge zu stellen und diese durch die Stimmberechtigten als erheblich zu erklären

Ort

Versammlungsraum der Mehrzweckanlage

Aufgaben

Die Gemeindeversammlung beschliesst über neue Aufgaben der Gemeinde und über Investitionsvorhaben und -kredite.

Kompetenzen

Die Befugnisse, die der Gemeindeversammlung zustehen, sind in § 47 des Gemeindegesetzes abschliessend aufgezählt. Durch Gemeindereglement können der Gemeindeversammung weitere Befugnisse eingeräumt werden, soweit sie nicht aufgrund der Gesetzgebung ausdrücklich einem anderen Gemeindeorgan zustehen.

Voraussetzungen

Alle in Blauen wohnhaften Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht entmündigt sind.

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