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Hunde

Für Hundehalter besteht eine gesetzliche Meldepflicht von 14 Tagen. Die Anmeldung hat durch den Hundehalter persönlich zu erfolgen. Mitzubringen sind der Haftpflichtversicherungsnachweis und der Impfausweis. Es wird eine einmalige Anmeldegebühr von CHF 20.- erhoben.

Die jährlich wiederkehrende Hundesteuer wird mittels Rechnung von der Gemeindebuchhaltung, nach Gebührenverordnung, ausgestellt.


Für potentiell gefährliche Hunde gelten die Bestimmungen des Kantons, Hundegesetz §3a.

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