Hunde
Die jährlich wiederkehrende Hundesteuer wird mittels Rechnung von der Gemeindebuchhaltung, nach Gebührenverordnung, ausgestellt.
Für potentiell gefährliche Hunde gelten die Bestimmungen des Kantons, Hundegesetz §3a.
Zugehörige Objekte
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 061 761 17 73 | gemeinde@blauen.ch |
Name | Download |
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