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Sozialhilfebehörde

Seit dem 1. Januar 2014 besteht die gemeinsame Sozialhilfebehörde der Gemeinden Blauen, Brislach, Grellingen, Nenzlingen und Röschenz. Die Gemeinde Blauen wählt ein Mitglied in diese Behörde.

Die Sozialhilfebehörde besorgt alle durch die öffentliche Sozialhilfe bedingten Geschäfte, soweit sie nicht einer anderen Behörde zugewiesen sind.

Die Sozialhilfebehörde hat insbesondere
  • die Ursachen der Bedürftigkeit zu ermitteln und wenn möglich zu beseitigen sowie der drohenden Bedürftigkeit vorzubeugen
  • die Sozialhilfe nach den Vorschriften des Gesetzes und der dazu gehörenden Ausführungserlasse und Richtlinien zu handhaben
  • den Voranschlag zu erstellen
  • mit anderen Sozialhilfeorganisationen zusammenzuarbeiten
  • das Asylwesen zu betreuen
  • die Unterstützungsfälle dem kantonalen Sozialamt zu melden und mit diesem zusammenzuarbeiten

Kontaktstelle:
Sozialberatung Laufental / GSHB3
Bahnhofstrasse 28
4223 Blauen

Kontakt

Sozialhilfebehörde
Bahnhofstrasse 30
4242 Laufen
Tel. 061 766 30 50
Fax 061 766 30 40
gshb3@sozialdienste.ch

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