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Leinenpflicht ab 1. April

2. April 2024

Ab 1. April gilt für Hunde im Wald, an Waldrändern und an angrenzenden Wiesen wieder Leinenpflicht. Sie dauert bis zum 31. Juli.

Wenn es im Frühling wärmer wird, werden die Wälder und Wiesen beider Basel zur grossen Kinderstube: Hasen, Rehe, Wildschweine, Füchse, verschiedene Vögel und viele andere Wildtiere bringen ihre Jungen zur Welt und bereiten sie auf ein selbstständiges Leben vor.

Die Jungen müssen nicht nur in die Welt gesetzt, sondern auch gefüttert, gesäugt und beschützt werden. Kommt ihnen in dieser Zeit ein Hund (oder ein Mensch) zu nahe, löst das Stress aus und kann tödliche Folgen haben.

Damit die Jungen stressfrei und gesund aufwachsen, gilt in beiden Basel im Wald, an Waldrändern und auf angrenzenden Wiesen eine Leinenpflicht vom 1. April bis am 31. Juli. Zudem ist wichtig: Waldwege nicht verlassen und Jungtiere nicht anfassen.