Grosse Waldbrandgefahr: Absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern - Bade- und Betretungsverbot für Gewässerabschnitte
Die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Landschaft ist aktuell gross (neu Waldbrandgefahrenstufe 4). Der Kantonale Führungsstab hat ab 19. Juli 2022 ein absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern erlassen. Hinsichtlich des baldigen Nationalfeiertags mahnt der Kantonale Führungsstab bereits jetzt im Siedlungsgebiet zum vorsichtigen Umgang mit Feuerwerk. Der Abstand zum Wald muss mindestens 200 Meter betragen.
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